Und zwar von C.H. Beck wegen der "Snippets". Snippets sind sowas wie Ausschnitte oder Schnipsel.
Und zwar verwendet Google in seiner Buchsuche diese sogenannten "Snippets", also kleine Textschnipsel aus uhrberrechtlich geschützen Büchern.
Deswegen gab es bereits schon eine Abmahnung und eine Anklage, die aber wieder zurück gezogen wurde, als klar wurde, dass man nicht gewinnen würde.
Jetzt hoffen sie jedoch auf Erfolg, denn in Frankreich gab es bereits Anfang des Jahres ein Urteil, dass genau diese Nutzung der Textschnipsel für nicht zulässig erklärte. Auch sollen Autoren mit klagen, denn Beck sieht ihr Persönlichkeitsrecht verletzt.
Der ganze Artikel zu finden auf buchreport.de
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