"Die Undercover-Recherche eines Fernsehautors im Pädophilenmilieu hat eine Debatte darüber ausgelöst, ob Journalisten Kriminelle den Behörden melden dürfen."
Der Journalist hat über längere Zeit im Internet unterschiedliche Persönlichkeiten angenommen und im Kreise von Pädophilen rechachiert. Er hat sich unter anderem selbst als Pädophiler ausgegeben und Männer kennengelernt, die bereits vorbestraft waren, und trotzdem weitere Taten anküdigten.
Er hat sich auch als zwöljähriges Mdchen ausgegben und Kontakt zu älteren Männern aufgenommen. Als es zu einem Treffen kam, waren die Männer nicht alle so begeistert. Doch einige gaben bereitwillig Auskunft über ihre Neigung.
Er hat den erst genannten Fall der Polizei mitgeteilt, und somit wahrscheinlich weitere Taten vereitelt.
Doch dies wirft eine grundsätzliche Diskussion rund um den Schutz von Quellen bei Journalisten an. Diese haben oft Informationen aus unbekannt Quellen, und müssen diese nicht nennen. Das französische Gesetzt besagt jedoch:
>> "wer auch immer Kenntnis von einem Verbrechen hat und die Justizbehörden nicht informiert" mit Geld- und Haftstrafen rechnen muss <<
Hier beginnt eine Grundsatzdiskussion, und beide Standpunkte haben ihre Argumente, die man nachvollziehen kann! Aber, wie sehen sie das? Heiligt der Zeck die Mittel? Dürfen Journalisten alles, um an Informationen zu kommen? Und, dürfen sie diese Informationen einfach an die Polizei weitergeben?
Was meinen Sie?
Quelle: taz.de
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