In dem Buch gibt es eine Passage, in der die Online-Kompetenz von Graf Nayhauß diskutiert wird - offensichtlich nicht die gewünschte Resonanz. Denn man schießt offenbar zurück:
Die "Meinungsmacher"-Autoren hätten ein "verwahrlostes Verhältnis zur Recherche" und würden nur altbekannte Thesen verbreiten. Weichert weist die Kritik gegenüber MEEDIA als "Hetzkampagne" zurück.
Graf Nayhaus hat offenbar eine Unterlassungsklage durchgesetzt, somit wird das Buch vorerst nicht veröffentlicht/verkauft werden können. Nayhaus fühlt sich wohl angegriffen durch die Tatsache, dass es in dem Buch eine Stelle gibt in der es heißt, er hätte Berichte aus der Netzeitung "ins Digitalische übersetzt" - er selbst sieht sich eher als Pionier, als einer der ersten der in den 70ern das Internet nutze, und vom Laptop berichtete.
Stephan Weichert sieht das allerdings anders, und findet nicht, dass er Graf Nayhaus in seinem Buch angreift, denn, wie er sagt: "Ich bezweifle, dass der Redakteur überhaupt einen Blick in unser Buch geworfen hat, denn ViSdP hat schlichtweg unterschlagen, dass Mainhardt Graf von Nayhauß in dem Buch ausführlich und an vielen Stellen zu Wort kommt und durchweg äußerst positiv dargestellt wird, unter anderem beschreiben wir ihn als Online-Pionier, der sich trotz seines hohen Alters in neue Medienumgebungen eingefunden hat – was ihn unseres Erachtens allerdings noch nicht zum Online-Journalisten macht." Nayhauß sei mit Leib und Seele Printmann, der vor allem für Bild und Bunte seine Polit-Promi-Kolumnen schreibe.Die Unterlassungklage soll die beiden Autoren jetzt hart getroffen haben, denn sie empfinde diese als "Unkollegial" - da vorher kein Gespräch zustande gekommen sei. Die beiden Autoren haben Graf Nayhaus aufgesucht, wurden aber nach kurzer Zeit an den Anwalt verwiesen. Hier wurden die unterschiedlichen Standpunkte geklärt und man konnte sich einigen: Ab der zweiten Druckauflage werde das Buch ohne die kritische Passage erscheinen.
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Bildquelle: Hoffmann und Campe
























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