Montag, 26. Juli 2010

Boersenblatt antwortet: Was muss ins Impressum

Eingestellt von Falballa um Montag, Juli 26, 2010
Mit ihrer regelmäßigen Aktion 'Mitglieder Fragen - Mitarbeiter anwtorten' beantworten die Mitarbeiter vom Boersenblatt immer interessante Fragen.

Diesmal geht es um das Impressum: Welche Angaben müssen im Impressum enthalten sein? 

Beantwortet hat die Frage Susanne Barwick, sie ist Rechtsanwältin beim Bösenverein.

Veröffentlichte Druckwerke müssen nach den Pressegesetzen der Ländern ein Impressum enthalten, d.h. die Angabe von Verleger und Drucker mit Namen und Anschrift. Beim Selbstverlag muss der Name des Autors oder des Herausgebers genannt werden. Die Angabe von Straße und Hausnummer ist entbehrlich, wenn der Verlag bzw. die Druckerei im Handelsregister eingetragen ist.

Alle anderen Angaben im Impressum sind fakultativ. Nicht erforderlich ist z.B. die Angabe des sog. Copyright-Vermerkes. Dieser hat heute nur noch eine deklaratorische Bedeutung, da die Entstehung des Urheberrechts in Deutschland und fast allen Staaten der Welt an keinerlei Formvorschriften geknüpft ist. Dies gilt auch für die USA, die 1989 der Revidierten Berner Übereinkunft beigetreten sind. Von den meisten Verlagen wird der Vermerk dennoch auf allen Vervielfältigungsstücken eines Werkes angebracht, um auf die eigene Rechtsinhaberschaft hinzuweisen und potentielle Rechtsverletzer psychologisch abzuschrecken. Ein korrekter Copyright-Vermerk beinhaltet neben dem Zeichen © zwingend den Namen des Rechteinhabers (Verlag oder Autor) und die Jahreszahl des Ersterscheinens des Werkes. Bei Neuauflagen oder Neuausgaben von Büchern bedarf es nur dann einer Aktualisierung der Jahreszahl, wenn die betreffende Auflage oder Ausgabe Gegenstand eines neuen urheberrechtlichen Nutzungsrechts ist, also im Fall einer Neubearbeitung oder sonstigen inhaltlichen Veränderung. Wir empfehlen aber, bei allen Neuauflagen, Neuausgaben und Lizenzausgaben jeweils ungeachtet der inhaltlichen Veränderung stets neben der Jahreszahl des ursprünglichen Erscheinens auch das aktuelle Jahr anzugeben, um die Kontinuität der Rechtsinhaberschaft des Verlages zu dokumentieren.

Das ist doch mal eien Auskunft...

 

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